Unsere Kanzlei vertritt Verkehrsteilnehmer in allen Rechtsfragen gerichtlich und außergerichtlich.
Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine gute persönliche Kommunikation mit unseren Mandanten sowie rasche und kompetente Bearbeitung der uns übertragenen Fälle.
Langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung gewährleisten ein gleichbleibend hohes Niveau unserer juristischen Bearbeitungsqualität.
Geleitet wird unser verkehrsrechtliches Dezernat von Rechtsanwalt Jürgen Gärtner und Rechtsanwalt Heino Schulze, die beide seit vielen Jahren erfolgreich auf diesem Rechtsgebiet tätig sind. Beide sind zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Unsere Kanzlei verfügt zudem über ein Netzwerk externer Fachleute, insbesondere Verkehrsanwälte in allen Nachbarländern und Sachverständige für Unfallrekonstruktionen, die erforderlichenfalls hinzugezogen werden können, so vor allem bei Auslandsunfällen und unklaren Unfallhergängen.
Insbesondere vertreten wir unsere Mandanten in folgenden Angelegenheiten:
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Unfallgegner und
deren Versicherungen
- Abwehr ungerechtfertigter Schadensersatzforderungen
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Vertretung in Bußgeldverfahren
- Vertretung bei Verkehrsstrafsachen
- Vertretung bei Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
