Unsere Kanzlei vertritt Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts.
Wir sind beratend tätig, etwa zur Vorbereitung von Eheverträgen, und vertreten die Interessen von Eheleuten und Kindern in gerichtlichen Verfahren und außergerichtlich.
Hierbei legen wir besonderen Wert auf gute persönliche Kommunikation sowie rasche und kompetente Bearbeitung der uns übertragenen Fälle.
Langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung gewährleisten ein gleichbleibend hohes Niveau unserer juristischen Bearbeitungsqualität.
Leiter des familienrechtlichen Dezernats ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Gärtner. Er ist auf diesem Rechtsgebiet seit mehr als 30 Jahren tätig und verfügt über fundierte Erfahrungen bei der Interessenvertretung in allen familienrechtlichen Fragen. Herr Gärtner ist Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages.
Die Beratung und Vertretung umfasst insbesondere folgende Rechtsbereiche:
Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht
- Unterhalt getrennt lebender und geschiedener Ehegatten
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Sorge- und Umgangsrecht
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Lebenspartnerschaftsrecht
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
