Unsere Kanzlei vertritt
Erben und Pflichtteilsberechtigte in allen Rechtsfragen gerichtlich und außergerichtlich.
Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine gute persönliche Kommunikation mit unseren Mandanten sowie rasche und kompetente Bearbeitung der uns übertragenen Fälle.
Langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung gewährleisten ein gleichbleibend hohes Niveau unserer juristischen Bearbeitungsqualität.
Leiter unseres erbrechtlichen Dezernats ist Herr Rechtsanwalt Schulze, der seit über 20 Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig ist.
Herr Rechtsanwalt Schulze ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und hat schon 2005 den Fachlehrgang Erbrecht mit Erfolg absolviert. Er ist zudem seit vielen Jahren Mitglied in folgenden erbrechtlichen Vereinigungen:
Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT)
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht in Deutschen Anwaltverein
Deutsches Forum für Erbrecht
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht (dvvb)
Unsere Kanzlei verfügt zudem über ein Netzwerk externer Fachleute, insbesondere Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und internationale Erbenermittler, mit denen wir ständig zusammen arbeiten und die bei der Bearbeitung komplexer Fragestellungen erforderlichenfalls hinzugezogen werden können.
Insbesondere vertreten wir unsere Mandanten in folgenden Angelegenheiten:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Testamentsvollstreckung
Pflichtteilsrecht
Unternehmensnachfolge
Adoptionsrecht
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Erbenermittlung
