Unsere Kanzlei vertritt Mandanten in allen Bereichen des Baurechts.
Wir sind beratend tätig, etwa beim Abschluss von Bau- und Werkverträgen, vertreten die Interessen von Bauunternehmen und Bauherren, Handwerkern und Architekten.
Wir vertreten unsere Mandanten während der Phase der Bauausführung und nach deren Abschluss sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
Wir arbeiten mit Bausachverständigen, Ingenieuren, Architekten und anderen Gutachtern zusammen, die wir erforderlichenfalls beratend und unterstützend hinzuziehen.
Das baurechtliche Dezernat wird von Herrn Rechtsanwalt Jürgen Gärtner geleitet, der auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrung verfügt.
Die Beratung und Vertretung umfasst insbesondere folgende Rechtsbereiche:
Privates Baurecht
- Bauvertragsrecht
- Rechnungsprüfung
- Gewährleistungsrecht
Selbständiges Beweisverfahren
- Architektenrecht und Architektenhonorar
Öffentliches Baurecht
