Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei sind wir außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen für Sie tätig.
Zu unseren Mandanten gehören Arbeitnehmer, Betriebsräte sowie Arbeitgeber aus kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:
- Abmahnungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Arbeitsvertragsgestaltungen
- Versetzung, Umsetzung
- Kündigungen
- Arbeitsrecht in der Kirche und in Pflegeberufen
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Mobbing
- Befristete Verträge, Entfristungen
- Mutterschutz und Elternzeit
- Berufsausbildungsrecht
- Schwerbehindertenschutz
- Wettbewerbsverbote
- Arbeitnehmermitbestimmung
- Betriebsvereinbarung
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Kurzarbeit
- betriebliche Altersversorgung
Frau Rechtsanwältin Angela Schüthuth und Herr Rechtsanwalt Heino Schulze sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht ihre kompetenten Ansprechpartner.
Veröffentlichungen:
- Aufhebungsvertrag oder Kündigung?, Kölner Stadt-Anzeiger, 16.05.2007
