Rechtsanwalt Heino Schulze
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Rechtsanwalt Heino Schulze vertritt Sie in folgenden Rechtsgebieten:
Zur Person:
Rechtsanwalt Heino Schulze studierte in Köln und bestand dort 1987 das erste juristische Staatsexamen mit Prädikat. Nach der sich hieran anschließenden Referendarzeit erwarb er 1991 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf das zweite juristische Staatsexamen und wurde noch im gleichen Jahr in Köln zum Rechtsanwalt zugelassen.
Nach angestellten und freiberuflichen Tätigkeiten in verschiedenen renommierten Kölner Anwaltskanzleien gründete Rechtsanwalt Schulze 1996 gemeinsam mit Rechtsanwalt Gärtner die Sozietät Gärtner Schulze & Kollegen.
Rechtsanwalt Schulze ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Außer im Arbeitsrecht ist er vor allem im Erbrecht tätig. Er ist Mitglied vieler erbrechtlicher Vereinigungen, außerdem Testamentsvollstrecker (AGT und DVEV) und erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrechts. Hier vertritt er ständig Immobilienverwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermietungsgesellschaften.
